Gesetzliche Grundlagen 

Gewerbe derzeit Ruhend gestellt - Arbeit nur im Rahmen der spirituellen Entwicklung
 

Gewerbe: Lebens- und Sozialberatung - Psychologische Beratung
Gewerbe: Humanenergetik - Bachblüten, Auswahl von Steinen, Auswahl von Tönen und Klängen, Kräuterkunde nach der Säfte- und Signaturlehre, Quanten- und Matrixenergetik, Rhythmisches Köperbalacing mit ätherischen Ölen,


Verschwiegenheitspflicht: Psychologische Berater und Humanenergetiker unterliegen einer gesetzlich verankerten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Beratung unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen Klient/in und Psychologischen Berater.

 

Eigenständiger Beruf: Seit 1994 ist mit der Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, BGBl. Nr. 194/1994, in Österreich die Ausübung von Lebens- und Sozialberatung als eigenständiger Beruf gesetzlich verankert. Lebens- und Sozialberater haben oftmals eine abgeschlossene Berufsausbildung z.B. in Psychologie, Medizin, Sozialarbeit, Pädagogik, eine fünf-semestrige, mit theroetischen und praktischen Teilen,  LSB-Ausbildung absolviert.